Öffentliche Apotheken verteilen frühestens ab dem 15. Dezember an berechtigte Risikopatienten je 3 kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 31. Dezember Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen. Im Januar und Februar sollen berechtigte Patienten mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung Berechtigungsscheine für insgesamt zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird jeweils eine Zuzahlung von zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene also 15 FFP2-Masken, rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs. Um dem Ansturm bewältigen zu können, werden wir die Maskenverteilung etwas steuern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vorrangig unserer Stammkunden versorgen werden. Das heißt, vom 15.12-17.12.20 bekommen nur Kunden mit bereits existierendem Kundenkonto oder persönlich bekannte Stammkunden diese kostenlosen Masken von uns.